HORRER RECHTSANWALTSKANZLEI / LAW FIRM
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Honorar

Das Honorar richtet sich nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad des Mandats. 

 

Soweit wir nichts anderes vereinbaren, richtet sich unser Honorar nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Höhe des Honorars bestimmt sich dabei nach der Höhe des Gegenstandswerts. Eine Erstberatung kostet pauschal 249,90 EUR inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und Auslagen.

 

In aufwendigen Fällen wird das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) der Honorierung nicht gerecht. In diesen Fällen schließen wir Honorarvereinbarungen, regelmäßig entweder auf Stundenbasis oder als Pauschal- oder Erfolgshonorar.

 

Zeithonorar

 

Der Stundensatz beträgt 200,00 EUR zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und Auslagen. Die Abrechnung erfolgt nach angefangenen fünf Minuten.

 

Eine solche Zeithonorarvereinbarung treffen wir regelmäßig beim Zugewinnausgleich im Rahmen einer Scheidung, sofern die gesetzliche Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) nicht höher ist.

 

Pauschalhonorar

 

Pauschalhonorarvereinbarungen treffen wir insbesondere im Erbrecht.

 

Das Honorar für die Erstellung eines individuellen Testaments richtet sich bei uns nach dem Nachlasswert, der Komplexität, dem Haftungsrisiko und dem Umfang der Tätigkeit und beginnt für ein gemeinsames individuelles Testament bei 750 EUR inklusiv Auslagen und Umsatzsteuer.

 

Beispiele für unser Honorar inklusiv Auslagen und Umsatzsteuer für die Erstellung eines gemeinsamen individuellen Testaments:

 

Nachlasswert in EUR

Prozent

vom Nachlass-höchstwert

aufwendig und komplex

durchschnittlich

Preisnachlass

bis 30 %

einfach

Preisnachlass

bis 50 %

bis      50.000 

3,0 %

1.500 EUR

ab 1.050 EUR

ab 750 EUR

bis    100.000 

2,5 %

2.500 EUR

ab 1.750 EUR

ab 1.250 EUR

bis    200.000 

1,5 %

4.000 EUR

ab 2.800 EUR

ab 2.000 EUR

bis    300.000 

1,5 %

4.500 EUR

ab 3.150 EUR

ab 2.250 EUR

bis    400.000 

1,5 %

6.000 EUR

ab 4.200 EUR

ab 3.000 EUR

bis    500.000 

1,5 %

7.500 EUR

ab 5.250 EUR

ab 3.750 EUR

bis 1.000.000 

1,0 %

10.000 EUR

ab 7.000 EUR

ab 5.000 EUR

  ab 1.000.000 

VB

VB

VB

VB

 

 

Für Beratung und Erstellung von Vorsorgevollmachten anhand der Formulare des Bundesministerium der Justiz berechnen wir pauschal 250 EUR inklusiv Auslagen.

 

Bei Testamentsvollstreckungen folgen wir den Empfehlungen des Deutschen Notarvereins. Dabei werden neben einem fixen Vergütungsgrundbetrag variable Zuschläge für die einzelen Tätigkeiten vorgesehen, damit die Vergütung der individuellen Areit und der Verantwortung des konkreten Falles angepasst werden kann, anderseits aber auch kalkulierbar bleibt. Gerne übersenden wir Ihnen diese Tabelle. Am Ende der Seite steht sie auch als Download zur Verfügung.

 

Diese Tabelle ziehen wir auch für Nachlassabwicklungen (Rund-um-Sorglos-Paket), die für einen Erben bzw. alle Miterben gemeinsam vorgenommen wird, heran.  

 

Erfolgshonorare

 

Erfolgshonorare sind derzeit nur in Ausnahmefällen gesetzlich erlaubt und finden daher vor allem im Rahmen unseres Forderungseinzugs-pauschalpreisangebots Anwendung.

 

Gerne informieren wir Sie vorab unverbindilich über die Rechtskosten.

Empfehlungen des Deutschen Notarvereins
TV-Verguetungsempfehlungen.pdf
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