Das Honorar richtet sich nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad des Mandats.
Soweit wir nichts anderes vereinbaren, richtet sich unser Honorar nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Höhe des Honorars bestimmt sich dabei nach der Höhe des Gegenstandswerts. Eine Erstberatung kostet pauschal 249,90 EUR inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und Auslagen.
In aufwendigen Fällen wird das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) der Honorierung nicht gerecht. In diesen Fällen schließen wir Honorarvereinbarungen, regelmäßig entweder auf Stundenbasis oder als Pauschal- oder Erfolgshonorar.
Zeithonorar
Der Stundensatz beträgt 200,00 EUR zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und Auslagen. Die Abrechnung erfolgt nach angefangenen fünf Minuten.
Eine solche Zeithonorarvereinbarung treffen wir regelmäßig beim Zugewinnausgleich im Rahmen einer Scheidung, sofern die gesetzliche Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) nicht höher ist.
Pauschalhonorar
Pauschalhonorarvereinbarungen treffen wir insbesondere im Erbrecht.
Das Honorar für die Erstellung eines individuellen Testaments richtet sich bei uns nach dem Nachlasswert, der Komplexität, dem Haftungsrisiko und dem Umfang der Tätigkeit und beginnt für ein gemeinsames individuelles Testament bei 750 EUR inklusiv Auslagen und Umsatzsteuer.
Beispiele für unser Honorar inklusiv Auslagen und Umsatzsteuer für die Erstellung eines gemeinsamen individuellen Testaments:
Nachlasswert in EUR |
Prozent vom Nachlass-höchstwert |
aufwendig und komplex |
durchschnittlich Preisnachlass bis 30 % |
einfach Preisnachlass bis 50 % |
bis 50.000 |
3,0 % |
1.500 EUR |
ab 1.050 EUR |
ab 750 EUR |
bis 100.000 |
2,5 % |
2.500 EUR |
ab 1.750 EUR |
ab 1.250 EUR |
bis 200.000 |
1,5 % |
4.000 EUR |
ab 2.800 EUR |
ab 2.000 EUR |
bis 300.000 |
1,5 % |
4.500 EUR |
ab 3.150 EUR |
ab 2.250 EUR |
bis 400.000 |
1,5 % |
6.000 EUR |
ab 4.200 EUR |
ab 3.000 EUR |
bis 500.000 |
1,5 % |
7.500 EUR |
ab 5.250 EUR |
ab 3.750 EUR |
bis 1.000.000 |
1,0 % |
10.000 EUR |
ab 7.000 EUR |
ab 5.000 EUR |
ab 1.000.000 |
VB |
VB |
VB |
VB |
Für Beratung und Erstellung von Vorsorgevollmachten anhand der Formulare des Bundesministerium der Justiz berechnen wir pauschal 250 EUR inklusiv Auslagen.
Bei Testamentsvollstreckungen folgen wir den Empfehlungen des Deutschen Notarvereins. Dabei werden neben einem fixen Vergütungsgrundbetrag variable Zuschläge für die einzelen Tätigkeiten vorgesehen, damit die Vergütung der individuellen Areit und der Verantwortung des konkreten Falles angepasst werden kann, anderseits aber auch kalkulierbar bleibt. Gerne übersenden wir Ihnen diese Tabelle. Am Ende der Seite steht sie auch als Download zur Verfügung.
Diese Tabelle ziehen wir auch für Nachlassabwicklungen (Rund-um-Sorglos-Paket), die für einen Erben bzw. alle Miterben gemeinsam vorgenommen wird, heran.
Erfolgshonorare
Erfolgshonorare sind derzeit nur in Ausnahmefällen gesetzlich erlaubt und finden daher vor allem im Rahmen unseres Forderungseinzugs-pauschalpreisangebots Anwendung.
Gerne informieren wir Sie vorab unverbindilich über die Rechtskosten.